Behandlungspflege
Kranke, die medizinische Versorgung und Pflege brauchen, können die häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Je nach Erkrankung werden verschiedene Formen angeboten, beispielsweise Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Betreuung.
Diese Leistungen werden ärztlich verordnet, von der Krankenkasse geprüft und genehmigt. Bei einer unbegründeten Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Wann ist die häusliche Krankenpflege möglich?
- Wenn eine Behandlung erforderlich ist, um die ärztlich verordnete Therapie auszuführen.
- Wenn eine nötige Behandlung im Krankenhaus unmöglich ist.
- Wenn ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann.

Unsere Leistungen:
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Erstgespräch in Ihrer Häuslichkeit.
