Da es bei eini­gen Pati­en­ten auch mal zu unvor­her­seh­ba­ren Ver­zö­ge­run­gen im Ablauf des Ein­sat­zes kom­men kann, ist es mög­lich, dass die Pfle­ge­kraft eine Ver­spä­tung hat. Liegt diese inner­halb 30 Minu­ten ist das die Tole­ranz­zeit. Sollte sich die Pfle­ge­kraft erheb­lich ver­spä­ten, wer­den sie tele­fo­nisch benach­rich­tigt. Auch die­ses klappt unter bestimm­ten Bedin­gun­gen nicht immer. Dann liegt ein Not­fall vor und wir bit­ten zu ent­schul­di­gen, dass wir uns ver­spä­tet melden.